Die inprotec GmbH produziert Pulver und Granulate, etwa für Wasch- und Reinigungsmittel, Baustoffe, Kunststoffadditive und Produkte der Feinchemie. Dabei werden mitunter Chemikalien eingesetzt, die behördlich als „gefährlich“ eingestuft sind. Deshalb unterliegt die inprotec GmbH der Störfall-Verordnung. Was bedeutet das?

Unsere Produktionsanlage in Heitersheim ist gemäß der Störfallverordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der oberen Klasse eingestuft. Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu bekämpfen und die Auswirkungen dieser Störfälle bestmöglich zu begrenzen. Die gute Nachricht: Genau für solche Störfälle – so unwahrscheinlich sie auch sein mögen – haben wir entsprechende vorsorgende Maßnahmen getroffen. Es existieren ein mit der zuständigen Behörde abgestimmter Sicherheitsbericht sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Anwohnerinnen oder Anwohner in Heitersheim durch einen Störfall gefährdet werden, ist aufgrund des hohen Sicherheitslevel der Produktionsabläufe bei der inprotec GmbH äußerst gering. Mit absoluter Gewissheit kann das jedoch niemand ausschließen.

Hier erfahren Sie mehr über die von uns eingesetzten Stoffe und unsere Vorsorgemaßnahmen. Und wir klären Sie auf, was bei einem Störfall passieren kann und wie Sie sich vor den Folgen schützen.

 

Warum sind wir als Störfallbetrieb eingestuft?

Seit 1999 betreibt die inprotec GmbH das Werk in Heitersheim, es ist europaweit eines der modernsten seiner Art. Wir setzen Wirbelschicht- und Sprühtrocknungstechnologien ein, um Pulver und Granulate herzustellen. Dabei werden feste oder flüssige Ausgangsstoffe mit den für das jeweilige Produkt erforderlichen Zuschlagsstoffen gemischt, dispergiert, emulgiert, erhitzt und sodann in Sprühtrocknern oder Wirbelschichttrocknern versprüht. Die erzeugten Granulate und Pulver werden dann in Big Bags, Fässern oder Säcken verpackt.

Dabei werden zwei Stoffgruppen verarbeitet, gelagert und transportiert, die als „gefährlich“ eingestuft sind und ab einer größeren Lagermenge der Störfallverordnung unterliegen.

  • Gewässergefährdende Stoffe, z.B. Kupfersulfat und Zinksulfat

Gewässergefährdende Stoffe wirken bei Einwirkung auf die Umwelt akut oder chronisch toxisch auf Wasserorganismen.

  • Oxidierende Feststoffe, z.B. Ammoniumpersulfat

Ammoniumpersulfat hat die Eigenschaft, bestehende Brände anzufachen bzw. zu verstärken. Dabei können reizende oder giftige Gase freigesetzt werden.

 

Woran sind Störfälle erkennbar, welche Gefahren können auftreten?

Trotz des hohen Sicherheitsniveaus und vielfältiger Kontrollen kann es beim Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände in unseren Anlagen zu einer Betriebsstörung kommen – etwa mit einem Brand und/oder einer Staubexplosion als Folge, verbunden mit Stoffaustritt.

Gefahren sind zu erkennen durch: 

  • sichtbare Zeichen wie z.B. Feuer und/oder Rauch
  • akustische Wahrnehmung insbesondere bei einer Explosion
  • Stoffaustritt aus dem Betriebsbereich

Folgende Szenarien können auftreten:

  • Staubexplosion innerhalb der Produktionsanlage > Durch den Einsatz geeigneter Technik sowie organisatorischer Maßnahmen (z.B. ausreichende Erdung, Einsatz explosions-geschützter Geräte) wird der Entstehung einer Explosion vorgebeugt. Eine trotz dieser Maßnahmen entstehende Explosion wird frühzeitig mittels einer Explosionsunterdrückungsanlage erkannt und eingedämmt.
  • Austritt einer größeren Menge eines wassergefährdenden Stoffs > Lagergebäude und Produktionshallen sind als undurchlässige Wanne ausgeführt. Türen und Tore sind zusätzlich mit Barrieren ausgestattet, um eine Ausbreitung des Stoffs zu verhindern. Behälter sind mit Überfüllsicherungen ausgestattet, die die Befüllung bei einem festgelegten Füllstand stoppen.
  • Brand > durch die Brandmeldeanlage können Brände frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Das Ammoniumpersulfat wird in einem abgetrennten Bereich mit Abstand zu angrenzenden Gebäuden in speziellen Gefahrstoffcontainern gelagert.

Entsprechende Anforderungen sind eingearbeitet in die Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallpläne.

 

Für den Notfall – Was tun bei Störfällen?

Tritt ein Störfall und somit eine Gefahrensituation ein, werden die Betroffenen außerhalb unseres Werksgeländes schnellstmöglich gewarnt und informiert.

So werden Sie alarmiert:

  • über Sirenensignale auf dem Werksgelände
  • über Lautsprecherdurchsagen der Polizei bzw. durch andere Einsatzkräfte
  • über den Rundfunk

Sämtlichen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten ist im Fall eines Störfalls Folge zu leisten!

So reagieren Sie richtig:

Wie sorgen wir für Ihre Sicherheit?

Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), der Behörde wurden die Anzeige nach §7 und der Sicherheitsbericht nach §9 vorgelegt.

Wir stellen daher hohe Ansprüche an uns hinsichtlich Arbeits- und Produktionssicherheit, Umweltschutz und Störfallvorsorge. Wir investieren kontinuierlich in umweltgerechte Betriebs- und Fertigungsanlagen und die Qualifikation unserer Mitarbeiter, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlagen zu erhalten und zu verbessern. Dazu gehören regelmäßige Sicherheitstrainings sowie eine proaktive Zusammenarbeit mit den Behörden und den externen Einsatzkräften bei Prävention und Gefahrenabwehr. Für alle erforderlichen Maßnahmen wurde ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan aufgestellt, dabei wurden die zuständigen Behörden einbezogen.

Brand- und Gefahrenmeldungen werden direkt an die Einsatzleitstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald weitergeleitet. Die Feuerwehr Heitersheim ist für den sofortigen Eingriff bei Betriebsstörungen und Störfällen ausgerüstet und ausgebildet.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Betriebsbereiche erfolgte am 16.10.2023 durch die Überwachungsbehörde:

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 54.1 – Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
Schwendistraße 12
79102 Freiburg im Breisgau

Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können beim Regierungspräsidium Freiburg sowie über das Überwachungssystem der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW, im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/betrieblicher-umweltschutz/uberwachungssystem abrufbar) eingeholt werden. 

 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns wie folgt:

inprotec GmbH
Neuer Weg 1
D-79423 Heitersheim

Telefon +49 (0) 7634 / 50 99-0
Telefax +49 (0) 7634 / 50 99-129

E-Mail: info@inprotec.de

Dies ist eine Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Störfall-Verordnung